Stand: Dezember 2024
§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle Vereinbarungen zwischen der Paradieswerkstatt GmbH (Auftragnehmer) und dem Vertragspartner (Auftraggeber) Anwendung.
(2) Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich.
(3) Entgegenstehende von den AGB des Auftragnehmers abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht. Dies gilt auch dann, wenn abweichenden AGB des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wird. Führt der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender AGB des Auftraggebers Leistungen aus, erkennt er damit auch solche Bedingungen des Auftraggebers nicht an, denen die vorliegenden AGB des Auftragnehmers nicht widersprechen.
§ 2 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach den Einzelvereinbarungen der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge. Sofern sich der Leistungsumfang während des Vertragsverhältnisses verändert, wird der Leistungsumfang durch Textform angepasst.
Dem Auftragnehmer steht es frei, nach eigenem Ermessen andere als etwaig ursprünglich vereinbarte Kanäle zur Erfüllung seiner Leistungspflicht zu nutzen, sofern diese anderen Kanäle zur Erfüllung der Leistungspflicht mindestens ebenso gut geeignet sind.
Ein bestimmter Werbeerfolg kann nicht garantiert werden und ist nicht geschuldet. Soweit bestimmte Werksleistungen Vertragsbestandteil sind, ist der Erfolg der Werksleistungen geschuldet. Bei Betreuungsverträgen ist kein Erfolg geschuldet.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer zu Beginn der Leistungserbringung alle benötigten Unterlagen, Bild- und Textmaterial sowie alle weiteren zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen notwendigen Unterlagen und Daten vollständig und in ausreichender Qualität in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Richtet der Auftraggeber Mitteilungen an den Auftragnehmer in Textform, so hat der Auftraggeber diese Mitteilungen vor der Übersendung an den Auftragnehmer in elektronisch geschriebener Form zu erstellen. Hierzu hat der Auftraggeber gängige Texteditoren verwenden (z.B. WordPad, Microsoft Word, etc.)
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über einer Verwertung entgegenstehende Urheber- und/oder Markenrechte zu informieren. Der Auftraggeber haftet für etwaige Verstöße gegen kartell- oder wettbewerbsrechtliche Normen, die im Vertragsverhältnis darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer etwaig erforderliche Nutzungsrechte an den überlassenen Unterlagen, Materialien und Daten einzuräumen. Im Zweifel räumt der Auftraggeber diese Nutzungsrechte mit der Übersendung an den Auftragnehmer durch schlüssiges Verhalten ein.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sachkundige Auskunftspersonen mitzuteilen.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, für etwaige Social-Media-Accounts oder Webseiten eine Datenschutzerklärung und ein Impressum zur Verfügung zu stellen.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaig erforderliche Freigaben rechtzeitig zu erteilen.
(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungsleistungen Dritter, die im Zusammenhang mit den zu erbringenden Beratungsleistungen stehen, umfassend informiert wird.
(8) Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten und wird dadurch die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer behindert, so verpflichtet sich der Auftraggeber, eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe von der Art und Dauer seiner Pflichtverletzung abhängig ist, sofern der Auftraggeber ein Unternehmer ist.
(9) Entstehen durch das Verschulden des Auftraggebers Mehraufwände des Auftragnehmers, werden diese zu den Stundensätzen des Auftragnehmers, § 4 IV, abgerechnet. Dies gilt insb. dann, wenn der Auftraggeber bereits eine Freigabe erteilt hat und nach der erteilten Freigabe weitere Änderungswünsche äußert.
§ 4 Vergütung
(1) Für etwaige spontane Aufträge des Auftraggebers, die Leistungen beinhalten, die außerhalb der zwischen den Parteien ursprünglich im Vertrag vereinbarten und definierten Leistungsumfänge liegen, erfolgt die Vergütung des Auftragnehmers bis zu einer Arbeitszeit von vier Stunden für den spontanen Auftrag in Form eines Stundensatzes. Ab einer Arbeitszeit von mehr als vier Stunden für den spontanen Auftrag wird nach Tagessätzen abgerechnet. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber einen Nachweis über die angefallenen Stunden mit seiner Kostenrechnung übersenden.
(2) Sollen vom Auftraggeber gewünschte Änderungen nach einer bereits erfolgten Korrekturschleife rückgängig gemacht oder weitere Änderungen vorgenommen werden, so erfolgt die Vergütung des Auftragnehmers hierfür nach § 4 I.
(3) Etwaig angefallene Auslagen des Auftragnehmers sowie Kostenrechnungen etwaig eingesetzter Subunternehmer hat der Auftraggeber gesondert zu zahlen.
(4) Die Kostenrechnungen des Auftragnehmers sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5 Vertragsschluss und Leistungserbringung
(1) Sämtliche vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übersandten Angebote/Kostenschätzungen im Laufe des Vertragsverhältnisses sind unverbindlich. Bestätigt der Auftraggeber ein Angebot/Kostenschätzung des Auftragnehmers, so ist darin ein Angebot des Auftraggebers zu sehen.
(2) Bei vereinbarten Support- und Ad-hoc-Leistungen durch den Auftragnehmer werden diese nur während der Geschäftszeiten des Auftragnehmers erbracht.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen nach freiem Ermessen auszuführen oder diese durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen wird der Auftragnehmer als richtig ansehen. Zur Überprüfung der Richtigkeit der erteilten Auskünfte und Unterlagen ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen zeitweise auszusetzen oder später durchzuführen, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen. Der Auftragnehmer entscheidet hierüber in eigenem Ermessen.
(5) Eine Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis an Dritte ist ausgeschlossen.
(6) Eine Aufrechnung von Seiten des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich.
(7) Technische Verzögerungen bei der Veröffentlichung durch Plattformen stellen keinen Mangel der Leistung des Auftragnehmers dar. Ebenso stellt es keinen Mangel der Leistung des Auftragnehmers dar, wenn im Zuge von Testings und technischen Umstellungen der Art der Darstellung Motive des Auftraggebers nicht 1:1 wie dargestellt angezeigt werden.
(8) Wenn nicht anders vereinbart, ist pro Leistungsposition aus dem Angebot eine Korrekturschleife mit je einer Änderung inbegriffen.
(9) Ist dem Auftragnehmer die Erbringung bestimmter (Teil-)Leistungen aufgrund eines Umstands, der in der Sphäre des Auftraggebers liegt, nicht möglich, so bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf die volle Vergütung für die nicht erbrachte (Teil-)Leistung unverändert bestehen.
(10) Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Erbringung weiterer Leistungen in mündlicher Form, so wird der Auftragnehmer ihm diesen Auftrag in elektronischer Form bestätigen. Widerspricht der Auftraggeber diesem Bestätigungsschreiben nicht unverzüglich, so gelten die Leistungen als so vereinbart, wie der Auftragnehmer diese in seinem elektronischen Bestätigungsschreiben umschrieben hat.
§ 6 Verzug des Auftraggebers, Rücktritt
(1) Kommt der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug (§ 3), ist der Auftragnehmer berechtigt, mit der Leistung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zu beginnen.
(2) Soweit durch das nachträgliche Einpflegen verspätet oder unzureichend eingereichter Unterlagen oder Daten ein Mehraufwand des Arbeitnehmers entsteht, hat der Auftraggeber diese Mehrkosten gesondert zu ersetzen.
(3) Kommt der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungszeit nach eigenem Ermessen zu verschieben. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch den Verzug des Auftraggebers ein Konflikt mit anderen Projekten des Auftragnehmers entsteht.
(4) Kommt der Auftraggeber trotz erfolgter Fristsetzung durch den Auftragnehmer seinen Mitwirkungspflichten nicht binnen der gesetzten Frist nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Kündigung und Laufzeit
(1) Die Kündigung vor dem Ende einer etwaig vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.
(2) Der Vertrag endet mit Ablauf der etwaigen vertraglich vereinbarten Laufzeit. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Der Auftragnehmer ist insbesondere dann zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Auftraggeber mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer mehr als einen Monat in Verzug gerät oder schuldhaft gegen eine wesentliche vertragliche Pflicht verstößt. Letzteres setzt eine vorherige Abmahnung durch den Auftragnehmer voraus.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Dem Auftragnehmer steht das alleinige Verwertungs-, Verfügungs- und Nutzungsrecht an allen von ihr gefertigten Arbeiten zu. Dies gilt auch dann, wenn die vom Auftragnehmer gefertigten Arbeiten nicht ohnehin nach dem UrhG geschützt sind.
(2) Zahlt der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung vollständig, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein unwiderrufliches Nutzungsrecht ein. Das Recht des Auftragnehmers, nicht geheimhaltungsbedürftige Erkenntnisse intern weiter zu verwenden, wird dadurch nicht berührt.
(3) Etwaige vom Auftragnehmer für den Auftraggeber im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Kanäle und Accounts gehen uneingeschränkt auf den Auftraggeber über.
(4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien, die im Vertragsverhältnis erstellt oder gespeichert wurden, über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus aufzubewahren und wird diese nach eigenem Ermessen vernichten.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.
(2) Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich der Höhe nach auf diejenigen Schäden, die vertragstypisch und vorhersehbar sind und die in einem angemessenen Verhältnis zum vertragstypischen Schadensrisiko stehen.
(3) Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht dafür, dass Schäden aufgrund von technischen Verzögerungen bei der Veröffentlichung von Inhalten durch die genutzten Plattformen entstehen.
(4) Der Haftungsausschluss des Auftragnehmers gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(5) Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für die patent-, urheber-, und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertragsverhältnisses gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Erfährt der Auftragnehmer im Rahmen des Vertragsverhältnisses von vertraulichen Informationen des Auftraggebers, wird der Auftragnehmer hierüber Verschwiegenheit bewahren.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Informationen zum Zweck der Vertragserfüllung etwaigen Subunternehmern soweit erforderlich mitzuteilen. Etwaige Subunternehmer sind ihrerseits bezüglich etwaiger vertraulicher Informationen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Unternehmen des Auftraggebers und das Projekt in seine Referenzliste aufzunehmen und damit zu werben, für das Unternehmen des Auftraggebers tätig geworden zu sein.
(3) Dies gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers in Passau.
(2) Es gilt deutsches Recht.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand unter Kaufleuten ist Passau.